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 Warnschild Feuersalamander

 

 


Feuersalamander

Erwachsener Feuersalamander

 

 

 

Feuersalamander-Larve

Feuersalamander-Larve

 

Gefahr für heimische Schwanzlurche und Gegenmaßnahmen

 

Der aus Ostasien stammende Erreger „Batra­choch­y­trium sala­man­dri­vor­ans“, kurz Bsal, wurde nach Europa verschleppt und sorgte ab 2008 für Massensterbeereignisse beispielsweise in den Niederlanden. Mittlerweile hat sich der Erreger auch bis in den Hochsauerlandkreis ausgebreitet.

 

Der Hautpilz befällt neben Feuersalamandern auch unsere heimischen Molcharten. Er verursacht Hautläsionen („Löcher“) oder Geschwulste und endet für befallene Tiere in der Regel tödlich, so dass der Hautpilz auch als „Salamanderpest“ oder „Salamanderfresser“ bekannt wurde. Der Erreger ist für den Menschen ungefährlich, kann aber durch diesen übertragen oder verbreitet werden. Die Übertragung kann zum Beispiel durch Eintrag von kontaminierter Erde über Schuhprofile in Gewässer erfolgen.

 

Wegen des erheb­li­chen Bedro­hungs­po­ten­ti­als ist es drin­gend gebo­ten, die Aus­brei­tung von Bsal möglichst zu brem­sen. Wer sich in Lebens­räu­men von Amphi­bien (v. a. Feucht­ge­biete und Wald­bä­che) auf­hält, sollte drin­gend die seit Februar 2021 ver­pflich­ten­den Hygie­ne­re­geln des Lan­des NRW ein­hal­ten. Diese sind hier abrufbar.

 

Gene­rell gelten folgende Vorsichtsmaßnahmen, auch für Spaziergänger:

  • Berühren Sie keine toten Salamander oder Molche – auch nicht mit dem Schuhwerk.
  • Nutzen Sie ausschließlich Wege und betreten Sie weder die Land- (insbesondere Laubwälder) noch die Wasserlebensräume (insbesondere Bäche und Tümpel) der Tiere. 
  • Leinen Sie Ihren Hund in Amphibienlebensräumen an.
  • Befreien Sie Ihre Schuhsohlen, Wanderstöcke, Reifenprofile, etc. vor Ort mit einer Bürste gründlich von Erde, halten Sie dabei ausreichend Abstand zu Gewässern (keine Reinigung im Wasser!)
  • Desinfizieren Sie anschließend (z. B. per Sprühflasche mit 70%igem Alkohol, mind. 2 Minuten Einwirkzeit).

 

Beim Auffinden von toten Feu­er­sa­la­man­dern oder Mol­chen sowie von Exemplaren mit auf­fäl­li­gen Haut­ver­än­de­run­gen (siehe Merkblatt „Wie man eine Bsal-Infek­tion erkennt und behan­delt“) bit­ten wir Sie, dies schnellst­mög­lich zu mel­den. Schicken Sie wenn möglich Fotos der Funde mit Umge­bung, vom gan­zen Tier und von ggf. erkenn­ba­ren Haut­ver­än­de­run­gen unter Angabe von Fundort und -datum.

 

Zuständig für Meldungen im HSK ist die Untere Naturschutzbehörde (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder bei uns in der Biologischen Station Sophie Martini (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, 02961/9891301). Sie führt im Auftrag des LANUV auch gezielte Beprobungen von Lurchen in Risikogebieten durch, um das Wissen über die Verbreitung des Hautpilzes in unserem Kreis zu verbessern.


Wir bedan­ken uns für Ihre Mithilfe und Ihre Meldungen.